Wenn Sie eine "öffentliche Förderung" für die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder in Anspruch nehmen möchten:

Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind mit dem vollendeten 1. Lebensjahr das Recht auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder einer Tagespflegestelle...weitere Optionen sind möglich!

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