sachlicher und fachlicher Austausch

                                        große und gut vernetzte Gemeinschft                          

                                                                             Landesverband KTP / Politik / Träger


Die Interessengemeinschaft für Kindertagespflege im Kreis Pinneberg ist Gründungsmitglied des Landesverbands für Kindertagespflege Schleswig-Holstein e.V. Pinneberg hat die größte Dichte an Kindertagespflegestellen in Schleswig-Holstein. Der Kreis Pinneberg arbeitet mit ca. 350 Kindertagespflegestellen zusammen.


"Kooperation gewinnt"
Eine gute Partnerschaft schafft ein großes Netzwerk. 
Die aktive Beteiligung und der Austausch mit Verantwortlichen schafft Synergien.

Der Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (www.KTPSH.de) wurde im April 2018 gegründet und bietet aufgrund seiner hohen Mitgliederzahl ein breites Spektrum an:
- Er kooperiert mit dem Sozialministerium und ist im Fachgremium der KiTaG-Neuregelungen vertreten.
- Seine Mitglieder und Netzwerk sind u.a. kommunale Verbände der Kindertagespflege.
- Er ist Mitglied beim Paritätischen Wohlfahrtsverband in Schleswig-Holstein sowie
- Mitglied beim Bundesverband für Kindertagespflege.
- Er stellt Bildungsangebote für die berufliche Bildung zur Verfügung und
- Er unterstützt das wirtschaftliche Handeln in Kindertagespflege.
- Pädagogische Weiterbildung in der Zusammenarbeit mit Kindern und Sorgeberechtigten.
- Er bot 2020 erstmalig einen landesweiten Fachtag für Kindertagespflege in SH an.

Wie sich in der Pandemiephase gezeigt hat, sind Erstinformationen von hoher Relevanz.
Wir leiten diese und Weitere umgehend an unsere Mitglieder der Interessengemeinschaft weiter.


Durch unser Netzwerk aus Fachkräften im gesamten Kreis Pinneberg, können wir aufkommende Fragen zügig beantworten oder holen uns Hilfe aus erster Hand.


Wie aktiv ein Mitglied sich in die Gemeinschaft einbringt, ist von jedem einzelnen selbst abhängig.
Wir bitten einzig um einen jährlichen Unkostenbeitrag von 30€. Dieser Betrag wird ausschließlich für die Zwecke der Interessengemeinschaft verwendet. Die Teilnahme wird in einer Satzung gefasst.

Als Mitglied im Landesverband ist es uns möglich, juristischen Rat über verschiedene Kanäle zu bekommen:
- Durch den Verbandsanwalt, der nach "Bestätigung der Mitgliedschaft" Sonderkonditionen bietet.
- Durch den Bundesverband für Kindertagespflege und dessen Fachberatung.
- Durch den Paritätischen Verband, der eigens ein KiTa-Referat für die Belange seiner MG z.Vfg. stellt.


Die Interessengemeinschaft hat als Mitglied im Landesverband weitere Vorteile. Dazu gehören:
- Werbemittel: In Form von Banner, Beachflags, Flyer/Informationsmaterial für Websites/Ausstellung
- Sonderkonditionen: Für die pädagogische Arbeit in Höhe von 20% bei www.Pflanz-mich.de